SMARTWERK wird von den Initiatoren Verband Kommunaler Unternehmen e.V., Hannover Leasing GmbH & Co. KG und utilicount GmbH & Co. KG (im folgenden Initiatoren) getragen. Die Redaktion und der Betrieb liegen in der Verantwortung der utilicount GmbH & Co. KG. Vertragspartner der Nutzerunternehmen ist utilicount GmbH & Co. KG, Jülicher Str. 338, 52070 Aachen, USt-IdNr. DE261487844, im folgenden „utilicount“ genannt.
Utilicount betreibt unter verschiedenen Top-Level-Domains (SmartWerk.biz, SmartWerk.net etc.) sowie unter verschiedenen Subdomains und Aliases dieser Domains die Dienste von SMARTWERK. Alle Websites, auf denen SMARTWERK die Dienste von SMARTWERK zur Verfügung stellt, werden im Folgenden insgesamt die "SMARTWERK-Seiten" genannt.
Das Angebot der Dienste von SMARTWERK richtet sich ausschließlich an Unternehmen, die einen gültigen Vertrag über die Nutzung des Portals SMARTWERK mit Utilicount abgeschlossen haben (im Folgenden Nutzerunternehmen genannt). Die gültigen Vertragsdaten können den Anmeldeformularen entnommen werden, die auf den Internetseiten von SMARTWERK zu finden sind bzw. bei utilicount, Jülicher Str. 338, 52070 Aachen, angefordert werden können.
Für die Dauer der Laufzeit können alle Mitarbeiter des Nutzerunternehmens (im folgenden Nutzer) das Angebot von SmartWerk nutzen, die sich auf dem Internet-Portal www.smartwerk.net unter Angabe ihrer Unternehmens-Email-Adresse registriert haben. Der Zugang zum Diskussions-Forum des Internet- Portals www.smartwerk.net ist exklusiv VKU-Mitgliedsunternehmen und ihren
Mitarbeitern vorbehalten.
§ 1
(1) Diese AGB sind Bestandteil des zwischen dem Nutzerunternehmen und utilicount abgeschlossenen Vertrages, unabhängig davon, auf welcher der SMARTWERK-Seiten sich der Nutzer registriert oder einloggt. Mit der Anmeldung bei SMARTWERK akzeptieren das Nutzerunternehmen und der Nutzer, der Zugriff auf das SmartWerk-Portal hat, diese AGB.
(2) Das Nutzerunternehmen ist für die Einhaltung der AGB verantwortlich. Es wird dafür Sorge tragen, dass die Mitarbeiter, die Zugriff auf das SmartWerk-Portal haben, keine diesen AGB widersprechende Handlungen vornehmen.
§ 2
Jegliche über den Vertrag hinausgehende Nutzung der auf den SMARTWERKSeiten angebotenen Dienste und Inhalte, mit Ausnahme der von SMARTWERK bereitgestellten Möglichkeiten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Initiatoren.
§ 3
Utilicount stellt die vom Nutzerunternehmen bereitgestellten Daten und/oder Informationen den anderen Nutzerunternehmen nur zur Verfügung, soweit diese Daten und/oder Informationen nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder diese AGB verstoßen. Utilicount ist berechtigt, rechtswidrige Inhalte ohne Vorankündigung von den SMARTWERK-Seiten zu entfernen.
§ 4
Das Nutzerunternehmen erkennt an, dass eine 100%ige Verfügbarkeit der SMARTWERK-Seiten technisch nicht zu realisieren ist. Utilicount bemüht sich jedoch, die SMARTWERK-Seiten möglichst konstant verfügbar zu halten. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die nicht im Machtbereich von utilicount stehen (wie z. B. Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle etc.), können zu kurzzeitigen Störungen oder zur vorübergehenden Einstellung der Dienste auf den SMARTWERK-Seiten führen.
§ 5
Utilicount bietet dem Nutzerunternehmen lediglich eine Plattform an und stellt hierfür technischen Applikationen bereit. Utilicount beteiligt sich inhaltlich nicht an der Kommunikation der Nutzerunternehmen untereinander. Sofern die Nutzerunternehmen oder die Nutzer über die SMARTWERK-Seiten Verträge untereinander schließen, ist utilicount hieran nicht beteiligt und wird daher kein Vertragspartner. Die Nutzerunternehmen und die Nutzer sind für die Abwicklung und die Erfüllung der untereinander geschlossenen Verträge allein verantwortlich. SMARTWERK haftet nicht, falls über die SMARTWERK-Seiten im Zusammenhang mit einem solchen Vertrag kein Kontakt zwischen den Nutzerunternehmen und den Nutzern zustande kommt.
§ 6
Den Moderatoren der Gruppen im Diskussionsforum steht ein Auswahlrecht bezüglich ihrer Mitglieder zu. Sie können frei ntscheiden, wen sie als Mitglied in ihre Gruppe aufnehmen möchten.
§ 7 (Registrierung, Zusicherungen bei der Registrierung)
(1) Das Nutzerunternehmen bzw. die Nutzer haben sich vor Inanspruchnahme der Dienste der SMARTWERK-Seiten zu registrieren.
(2) Das Nutzerunternehmen trägt Sorge dafür, dass die bei der Registrierung angegebenen Daten wahr und vollständig sind.
(3) Das Nutzerunternehmen ist verpflichtet, utilicount Änderungen seiner Nutzerdaten unverzüglich anzuzeigen.
(4) Die Verwendung von Pseudonymen oder Künstlernamen ist, mit Ausnahme der Verwendung im Diskussionsforum, unzulässig.
(5) Bei der Anmeldung wählt der Nutzer ein Passwort. Er ist verpflichtet, sein Passwort geheim zu halten. Utilicount wird das Passwort nicht an Dritte weitergeben und das Nutzerunternehmen bzw. den Nutzer zu keinem Zeitpunkt nach dem Passwort fragen.
(6) Jeder Nutzer darf sich nur einmal registrieren und nur ein Nutzerprofil anlegen.
(7) Utilicount kann technisch nicht mit Sicherheit feststellen, ob ein auf den SMARTWERK-Seiten angemeldeter Nutzer tatsächlich diejenige Person darstellt, die sie vorgibt zu sein. Utilicount leistet daher keine Gewähr für die tatsächliche
Identität eines Nutzers. Jeder Nutzer hat sich daher selbst von der Identität eines anderen Nutzers zu überzeugen.
(8) Für die Nutzung des Diskussionsforums ist eine separate, zusätzliche Anmeldung der Nutzer innerhalb des Portals notwendig. Die Benutzung von Pseudonymen oder Künstlernamen ist ausschließlich im Diskussionsforum zulässig.
§ 8 (Pflichten des Nutzerunternehmens)
(1) Das Nutzerunternehmen hat dafür Sorge zu tragen, dass der Nutzer,
§ 9 (Änderungen der Dienste auf den SMARTWERK-Seiten)
SMARTWERK behält sich vor, die auf den SMARTWERK-Seiten angebotenen Dienste zu ändern oder abweichende Dienste anzubieten, außer dies ist für das Nutzerunternehmen nicht zumutbar.
§ 10
(1) Utilicount und Nutzerunternehmen können den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
(2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen der Vertragspartner mindestens einem Vertragspartner nicht zumutbar ist.
(3) Wichtige Gründe sind insbesondere folgende:
(4) Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann utilicount unabhängig von einer Kündigung auch die folgenden Sanktionen gegen das Nutzerunternehmen bzw. den Nutzer verhängen:
§ 11 (Verantwortlichkeit für Inhalte, Daten und/oder Informationen der Nutzerunternehmen bzw. der Nutzer)
Utilicount übernimmt keine Verantwortung für die von den Nutzern der SMARTWERK-Seiten bereitgestellten Inhalte, Daten und/oder Informationen sowie für Inhalte auf verlinkten externen Websites. Utilicount gewährleistet insbesondere nicht, dass diese Inhalte wahr sind, einen bestimmten Zweck erfüllen oder einem solchen Zweck dienen können.
§ 12 (Haftung von utilicount)
(1) Schadensersatzansprüche - gleich aus welchem Rechtsgrund - gegen utilicount (einschl. deren Erfüllungsgehilfen), die leichte Fahrlässigkeit voraussetzen, bestehen nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt worden ist, ausgenommen es handelt sich um einen Schaden an Leben, Körper und/oder Gesundheit. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall der Höhe nach auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.
(2) Die Einschränkungen gelten nicht, soweit die Schäden durch die Betriebshaftpflichtversicherung von utilicount gedeckt sind und der Versicherer an utilicount gezahlt hat. utilicount verpflichtet sich, die bei Vertragsabschluss bestehende Deckung ufrechtzuerhalten.
§ 13 (Freistellung)
(1) Das Nutzerunternehmen stellt utilicount von sämtlichen Ansprüchen, einschließlich Schadensersatzansprüchen, frei, die andere Nutzerunternehmen oder Nutzer oder sonstige Dritte gegen utilicount wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch die vom Nutzerunternehmen oder Nutzer auf den SMARTWERKSeiten eingestellten Inhalte geltend machen.
(2) Das Nutzerunternehmen stellt utilicount ferner von sämtlichen Ansprüchen, einschließlich Schadensersatzansprüchen, frei, die andere Nutzerunternehmen oder Nutzer oder sonstige Dritte gegen utilicount wegen der Verletzung ihrer Rechte durch die Nutzung der Dienste der SMARTWERK-Seiten durch das Nutzerunternehmen oder den Nutzer geltend machen.
(3) Das Nutzerunternehmen übernimmt alle utilicount aufgrund einer Verletzung von Rechten Dritter entstehenden angemessenen Kosten, einschließlich der für die Rechtsverteidigung entstehenden angemessenen Kosten.
(4) Alle weitergehenden Rechte sowie Schadensersatzansprüche von utilicount bleiben unberührt.
(5) Die vorstehenden Pflichten Nutzerunternehmens gelten nicht, soweit dieses die betreffende Rechtsverletzung nicht zu ertreten hat.
(6) Werden durch die Inhalte des Nutzerunternehmens oder des Nutzers Rechte Dritter verletzt, wird das Nutzerunternehmen oder der Nutzer utilicount nach Wahl von utilicount auf eigene Kosten des Nutzerunternehmens oder des Nutzers das Recht zur Nutzung der Inhalte verschaffen oder die Inhalte schutzrechtsfrei gestalten.
(7) Werden durch die Nutzung der Dienste der SMARTWERK-Seiten durch das Nutzungsunternehmen bzw. den Nutzer Rechte Dritter verletzt, wird das Nutzungsunternehmen bzw. der Nutzer die vertragswidrige und/oder gesetzwidrige Nutzung nach ufforderung durch utilicount sofort einstellen.
§ 14 (Datenschutz)
(1) Utilicount beachtet alle einschlägigen gesetzlichen Datenschutzvorgaben (deutsche Datenschutzgesetze, europäische Datenschutzrichtlinien und jedes andere anwendbare Datenschutzrecht).
(2) Utilicount wird die personenbezogenen Daten der Nutzer insbesondere nicht unbefugt an Dritte weitergeben oder Dritten sonst wie zur Kenntnis bringen.
(3) Einzelheiten zur Verarbeitung der Daten der Nutzer sind in den Datenschutzbestimmungen von SMARTWERK geregelt, die von jeder der SMARTWERK-Seiten aus erreichbar sind.
§ 15 (Rechte an Inhalten)
(1) Das Nutzerunternehmen und der Nutzer räumt den Initiatoren von SMARTWERK mit dem Einstellen ihres Beitrags in ein Forum ein unbeschränktes, unwiderrufliches und übertragbares Nutzungsrecht an dem jeweiligen Beitrag ein, welches die Initiatoren zu jeglicher Art der Verwertung, insbesondere zur dauerhaften Vorhaltung des Beitrags in dem entsprechenden Forum sowohl auf ihren Seiten als auch auf den Webseiten ihrer Kooperationspartner sowie zur sonstigen Vermarktung des Forums, berechtigt.
(2) Die Initiatoren haben damit das Nutzungsrecht an allen Beiträgen zu den von utilicount über SMARTWERK betriebenen Diskussionsforen.
(3) Eine Vervielfältigung oder Verwendung der Beiträge oder deren Inhalte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung des Nutzerunternehmens bzw. des Nutzers nicht gestattet.
(4) Das Kopieren, Herunterladen, Verbreiten und Vertreiben sowie Speichern von Inhalten der SMARTWERK bzw. Dritter ist, mit Ausnahme des Cachens im Rahmen des Besuchs der Forenseiten, ohne deren ausdrückliche Einwilligung nicht gestattet.
§ 16 (Schlussbestimmungen)
(1) Der Vertrag und seine Änderungen bedürfen der Schriftform. Nebenabreden bestehen nicht.
(2) Utilicount behält sich vor, diese AGB ohne Nennung von Gründen zu ändern, soweit dies unter Abwägung der beidseitigen Interessen erforderlich und dem Nutzerunternehmen zumutbar ist. Utilicount wird das Nutzerunternehmen über Änderungen der AGB rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht das Nutzerunternehmen der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Nutzerunternehmen angenommen. Utilicount wird das Nutzerunternehmen in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen.
(3) Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann das Nutzerunternehmen oder der Nutzer alle Erklärungen an utilicount per E-Mail mit dem von jeder der SMARTWERK-Seiten aus erreichbaren Kontaktformular abgeben oder diese per Fax oder Brief an utilicount übermitteln. Utilicount kann Erklärungen gegenüber dem Nutzerunternehmen und dem Nutzer per E-Mail oder per Fax oder Brief an die Adressen übermitteln, die das Nutzerunternehmen bzw. der Nutzer als aktuelle Kontaktdaten in seinem Nutzerkonto angegeben hat.
(4) Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine unwirksame Regelung durch eine solche wirksame Regelung zu ersetzen, die in ihrem Regelungsgehalt dem wirtschaftlich gewollten Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt. Das gilt entsprechend bei Vertragslücken.
(5) Erfüllungsort ist der Sitz von utilicount.
(6) Gerichtsstand ist der Sitz von utilicount.
(7) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des ins deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts.
(8) Abrufbarkeit der Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sie können diese Allgemeine Geschäftsbedingungen von jeder Seite der SMARTWERK-Seiten unter dem Link "AGB" abrufen und ausdrucken.